top of page

Allgemeine Geschäftsbedinungen - Veranstaltungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Techno am Berg FlexCo (im Nachfolgenden “TaB”) gelten für alle Besucher (Teilnehmer) von Veranstaltungen der TaB-Eventreihe, unabhängig von den jeweiligen Veranstaltungsstätten. Die in den AGB gewählte männliche Form ‘Kunde’ bezieht sich immer zugleich auf weibliche und männliche Personen.

Die gegenständlichen AGB werden durch den Erwerb des Tickets Vertragsbestandteil.

Es ist möglich, dass bei einzelnen Veranstaltungen spezielle Teilnahmebedingungen gelten. Diese werden dem Teilnehmer beim Bezug der Eintrittskarte zur Kenntnis gebracht und gelten zusätzlich zu diesen AGB‘s. Andere Veranstaltungen bleiben davon unberührt.

2. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an einem von TaB durchgeführten Event oder einer Veranstaltung ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket möglich.

Jeder Kunde sichert zu, die für das spezifische Event notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitzubringen. Für das Erreichen bestimmter Eventlocations sind ausreichende Wanderkenntnisse in alpinem bzw. unwegsamen Gelände, sowie geeignetes Equipment (Schuhwerk, Regenschutz, Trinkwasser) notwendig. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

Die Teilnahme von minderjährigen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nicht gestattet. Jeder Gast hat einen gültigen, amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen und diesen bei Bedarf nach Aufforderung des Veranstalters vorzuzeigen.

Der Konsum von Alkohol oder Drogen ist nicht Teil des Programms und erfolgt auf eigene Gefahr. Es obliegt der Eigenverantwortung des Kunden, während des Zu-/ Abstiegs und dem Event besondere Vorsicht walten zu lassen und die Verletzungsgefahr durch verantwortungsvolles Verhalten und Handeln möglichst gering zu halten.

Auf allen Veranstaltungen sind jegliche Arten von Gewalt verboten. Zuwiderhandeln hat einen unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände, sowie gegebenenfalls eine Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde zur Folge.

3. Buchung und Vertragsabschluss

Buchung bzw. Ticketerwerb erfolgt grundsätzlich online, in bestimmten Fällen (z.B. Erwerb von mehr als 15 Tickets) telefonisch beim Veranstalter. Die Gültigkeit des Tickets tritt mit erfolgter Zahlung desselben in Kraft. Dem Kunden wird eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung übermittelt, welche als verbindliche Vertragserklärung anzusehen ist.

4. Zahlung

Die Zahlung der Tickets erfolgt online per Kreditkarte, per Lastschriftverfahren oder per EPS-Sofortüberweisung. Aufgrund der Registrierkassenpflicht ist eine Barzahlung des Tickets nicht möglich.

Falls TaB aus diversen, nicht in ihrer Macht stehenden Gründen (z.B. Unwetterwarnung) das Event nicht abhalten kann, werden Ersatztermine angeboten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird dem Kunden der überwiesene Betrag, exklusive Bearbeitungsgebühr, rückerstattet.

5. Leistungen / Leistungsänderungen, Leistungsort, Absage / Abbruch eines Events

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von TaB. Nebenabreden (für geschlossene Events) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TaB.

Die gemeinsame Wanderung versteht sich als Möglichkeit, nicht aber als Programmpunkt, für den Entgelt bezahlt wird. Es werden keine entgeltlichen Führungen im Sinne der jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen über das Bergführen angeboten.

Der Leistungsort (umfasst DJ-Bereich und Tanzfläche) wird vom Veranstalter durch Markierungen gekennzeichnet und darf nur mit gültigem TaB Armband (Overnight- oder Dayticket) betreten werden. Das Armband erhalten die Teilnehmer über Vorlage ihres erworbenen Tickets. Personen die weder Ticket noch Armband vorweisen können, werden unverzüglich des Veranstaltungsbereichs verwiesen.

Das gebuchte Event findet grundsätzlich wetterunabhängig statt und wird dementsprechend angepasst. Bei Schlechtwetter kann das Event, je nach Möglichkeit, auch im Inneren der Veranstaltungsstätte stattfinden, statt wie geplant im Freien. Grundsätzlich gilt, dass sich Teilnehmer selbst über die Gefahren- und Wetterlage zu informieren und dementsprechend zu agieren haben. Wenn das Event durch höhere Gewalt (wie z.B.: Wetterbedingungen, Pandemien, Epidemien), behördliche Auflagen etc., oder durch vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht stattfinden kann, wird dem Kunden der Ticketpreis erstattet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Sonstige Kosten (Versandgebühren, Systemgebühren etc.) werden nicht erstattet. Ein Alternativprogramm wird nicht angeboten. Kosten für die Buchung des Tickets (Bearbeitungsgebühr) werden nicht erstattet.

TaB gibt im Vorhinein das geplante Programm bekannt, behält sich aber jederzeitige Änderungen vor. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einzelne Programmpunkte oder bestimmte DJs/Acts. Wenn es zu Programmänderungen kommt oder geplante DJs/Acts ausfallen, entstehen keine, wie immer gearteten Ansprüche gegen TaB, sofern es sich um ein Event gleicher Art und Güte handelt.

Im Übrigen sind die Künstler für die Inhalte ihrer Darbietung selbst verantwortlich. Seitens TaB wird ausschließlich durch die Auswahl der Künstler Einfluss genommen.

6. Ausschluss von Kunden

Bei Vorliegen wichtiger Gründe (insbesondere sofern seitens eines Kunden Straftaten begangen werden, unzulässige Feuerwerkskörper genutzt werden, eine erkennbare Gefahr vom Kunden für andere Teil-nehmer ausgeht) ist TaB berechtigt, einen Teilnehmer vom Veranstaltungsort zu weisen. Schadensersatz und/ oder Rückerstattung des Ticketpreises sowie erneuter Einlass wird nicht gewährt.

Bei übermäßigem Alkohol oder Drogenkonsum kann der Zutritt verweigert oder die Person des Veranstaltungsortes verwiesen werden, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung notwendig erscheint.

7. Zeitlicher Ablauf und Wartezeit

Die Veranstaltung beginnt und endet mit der musikalischen Darbietung durch die DJ’s und findet im gekennzeichneten Bereich statt. Beginn, Ende und Dauer der Veranstaltung werden vorab gesondert bekannt gegeben, und sind als Richtwerte zu betrachten. Für die Einhaltung dieser Richtwerte wird keine Gewähr übernommen. Sollten zum vereinbarten Richtwert des Veranstaltungsbeginns noch nicht alle Teilnehmer anwesend sein, ist TaB berechtigt, die Veranstaltung dennoch zu starten. An- und Abreise zum und vom Event, sowie alle damit zusammenhängenden Aktivitäten (z.B.: Wanderung), liegen in der Verantwortung des Kunden.

8. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Bei TaB Events kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter (soweit gesetzlich zulässig) keine Haftung. Das Risiko wird durch geeignete technische Ausstattung, sowie das individuelle Setting der Veranstaltungsstätten möglichst geringgehalten. TaB empfiehlt den Teilnehmern einen den individuellen Hörgewohnheiten entsprechenden Platz zu wählen, sowie besonders bei Aufenthalt nahe der Box Gehörschutz zu tragen.

9. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für die eigenmächtige Handlungen eines Kunden oder Schäden die aus dessen Aktivitäten außerhalb des gebuchten Events hervorgehen, wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstähle, soweit nicht ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen wurde.
 

Den Anweisungen der TaB-Crew und des Hüttenpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln wird für daraus resultierende direkte und indirekte Schäden keine Haftung übernommen.

TaB haftet ebenfalls nicht für Leistungen Dritter (z. B. Beherbergung, Essen und Trinken, usw.). Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Verletzungen und Schäden sind der TaB Crew unverzüglich zu melden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen für Teilnehmer, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden, beziehungsweise dieses nach Beendigung der Veranstaltung wieder betreten.

10. Rücktritt durch Kunden

Da es sich um eine Freizeit Dienstleistung im Sinne des §18 Abs.1 Z.10 FAGG handelt, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Es besteht für Kunden die Möglichkeit unter nachfolgenden Stornobedingungen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgebend dafür ist das Einlangen einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei TaB (info@technoamberg.at).

Offene Events: Die Stornogebühr beträgt bis 30 Tage vor dem Event 0% des Ticketpreises, danach oder bei Nichterscheinen 100 % des Ticketpreises. Der Kunde kann sein Ticket an Dritte weitergeben. Dieser Dritte muss seine Kontaktdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) per Mail bekanntgeben und bestätigt damit sein Einverständnis zu den AGB.

Geschlossene Events: Die Teilnehmerzahl kann unter Berücksichtigung der Veranstaltungsstätte bis 2 Wochen vor dem Event, nach oben hin beliebig geändert werden. Bei einer Senkung der Teilnehmerzahl besteht kein Recht auf Rückerstattung. Der Kunde kann sein Ticket an Dritte weitergeben. Diese müssen die Kontaktdaten (siehe oben) per Mail bekanntgeben und dadurch ihr Einverständnis zu den AGB erklären. Bei Stornierung eines geschlossenen Events werden bis zum 7. Tag ab Zahlungseingang 50% des überwiesenen Betrages rückerstattet. Bei Stornierungen die nach 24 Uhr des 7. Tages einlangen ist keine Rückerstattung möglich.

Eine wetterbedingte Stornierung kann nur durch den Veranstalter getätigt werden.

11. Recht an Bild und Ton

TaB ist befugt, während der Wanderung, sowie des gesamten Events, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Teilnehmer anzufertigen und das Material umfassend und unentgeltlich in allen bekannten und zukünftigen Medien (Facebook, Website, Instagram, Newsletter) zu nutzen. Es dient dem Zwecke der Bewerbung der Events, der Sponsorenakquisition und sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Mit Vertragsabschluss willigt der Kunde, in die wie vor beschriebenen Regelungen ein.

Diese Einwilligung ist weder zeitlich noch örtlich beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen. Durch die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos im Internet, einer Zeitschrift, einem Buch, Werbeplakaten oder sonstigen öffentlich zugänglichen Medien ergibt sich kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter oder dem Ersteller des Bildmaterials.

Sofern TaB Bilder, Videos und/oder Tonaufnahmen übermittelt werden, so erhält TaB das Recht dieses Bild-/Tonmaterial weiterzuverwenden und zu veröffentlichen. Der Urheber verzichtet darauf als Urheber genannt zu werden. Sofern während der Veranstaltung Bilder, Videos oder Tonaufzeichnungen angefertigt und veröffentlicht werden, sind diese dahingehend zu kennzeichnen, dass erkennbar ist, dass es sich um ein Event der TaB Reihe handelt.

Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TaB kommt Österreichisches Recht zur Anwendung.

Der Veranstalter behält sich vor die AGB jederzeit zu ändern.

bottom of page